Liebe Interessierte,
Im aktuellen Stadtgeschehen spielt die Thematik, ob es zu hell oder zu dunkel ist, bereits häufiger eine Rolle und wird mitunter kontrovers diskutiert. Sei es beim Neubau der maroden Brücken, entlang der Stadtmauer und bei Belangen der Sicherheit oder ganz grundsätzlich durch die sog. Energiekrise.
Deshalb möchten wir das Thema Lichtimmissionen und Bürgerbelange im Rahmen eines Fachvortrags mit anschließender Stadtbegehung und Himmelsschau, sofern das Wetter mitspielt, näher „beleuchten“ und laden Sie herzlich ein teilzunehmen:
Dienstag, 28.02.2023 | Haus der Begegnung
Grüner Hof 7, Ulm
Durch Artenrückgang und Insektensterben rückt das Thema Lichtimmissionen immer mehr in den Fokus wissenschaftlicher Untersuchungen und in das öffentliche Bewusstsein. Im Bundesimmissionsschutzgesetz ist Kunstlicht je nach Art, Dauer und Ausmaß bereits als schädliche Umwelteinwirkung erfasst und das Bundesnaturschutzgesetz hat explizit den Schutz von Tieren und Pflanzen vor schädlichen Auswirkungen von Außenbeleuchtung zum Ziel.
Gleichzeitig sorgen eine höhere Effizienz der Leuchtmittel sowie die Massentauglichkeit der LED zu einer Anhebung des Beleuchtungsniveaus. Insgesamt wird deshalb immer öfter, mehr und länger beleuchtet mit entsprechenden Auswirkungen auf Tierwelt, Stadtbilder, Nachbarschaft, Klima/Energie und Sternenhimmel.
Dem gegenüber bestehen rechtliche und technische Unsicherheiten beim Umgang mit Kunstlicht.
Inhalt
- Vom Wert der Nacht
- Definition Lichtverschmutzung/Auswirkungen auf Mensch, Arten und Umwelt
- Anforderungen an umweltverträglichere Beleuchtung
- Tatsächlich Rechtliches (Beleuchtungspflichten, Normen, Vermeidungspflichten und Schutzbestimmungen)
- Objektive und subjektive Sicherheit
- Handlungsmaßnahmen, Bebauungspläne, Bauvorhaben, Lichtleitlinie, Beleuchtungskonzept, Best Practice